Stadterneuerung in Bremervörde – Innenstadt Mitte
Verkauf der unbebauten Grundstücke „Kirchenstraße 1-3“/Rathausmarkt Nord
Die Stadt Bremervörde als Eigentümerin bietet die unbebauten Grundstücke „Kirchenstraße 1 - 3“ sowie umliegende anteilige Flurstückflächen am Rathausmarkt Nord zum Verkauf an. Die Grundstücke befinden sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt Mitte“ der Stadt Bremervörde. Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert mit Neubauverpflichtung. Die im Folgenden gewünschten Rahmenbedingungen werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verpflichtend.
Die Grundstücke werden im Gesamtpaket veräußert. Es können sich sowohl einzelne Investoren als auch Interessengemeinschaften bewerben, die die Fläche ggf. beabsichtigen, zu parzellieren.
Die Ausschreibung ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt, ein Angebot einzureichen.
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Bebauungs- und Nutzungskonzept, ein Finanzierungskonzept und eine Aussage zum beabsichtigten Umsetzungszeitraum.
Flächengröße: ca. 1.250 m²
Verkehrswert:
Die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgte nach Vorgaben des derzeit gültigen Bebauungsplans Nr. 63b. Es wurde dabei unterschieden nach bebaubaren Flurstücken und nicht bebaubaren Flurstücken/Gemeinbedarfsflächen.
Bebaubare Flurstücke: 250 €/m²
Gemeinbedarfsflächen: 75 €/m²
Aufgrund der beabsichtigen Bebauung wird eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, was zur Aufwertung der Gemeinbedarfsflächen zu Bauland führt. Daher wird für die gesamte zum Verkauf stehende Fläche ein Verkehrswert von 250,00 €/m² angenommen.
Der Kaufpreis beträgt daher ca. 312.500,00 €.
Rahmenbedingungen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan, der über das GEO-Portal des Landkreises Rotenburg (Wümme) bei Bedarf einsehbar ist, wird nach potentiellem Abschluss eines Kaufvertrages und städtebaulichen Vertrages entsprechend angepasst. Dabei stellen die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Grundlage für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans dar, der ausschließlich das zugrunde liegende Konzept ermöglicht. Für die Abgabe eines Angebotes werden Rahmenbedingungen für die Bebauung des Grundstücks wie folgt vorgegeben:
Städtebaulich:
- GRZ 0,9
- Zwingend zwei Vollgeschosse (Orientierung an umliegenden Gebäudehöhen entlang der Kirchenstraße und dem Rathaus; max. 12,5 m).
- Baulinie angrenzend an die Kirchenstraße
- Baugrenze angrenzend an den Rathausplatz
- Geschlossene Bauweise
- Ausbildung von Arkaden im Erdgeschoss (in Analogie zum Rathaus, allerdings höher und schmaler als die Arkaden des südlichen Gebäudeteils des Rathauses)
- Die Anzahl der vom Käufer/Bauherrn zu schaffenden Stellplätze sind auf Grundlage der seit der 01.07.2025 gültigen Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nachzuweisen. Diese sind auf den erworbenen Flächen zu schaffen oder auf anderen, eigenen oder gepachteten Flächen in einer gemäß NBauO zulässigen Entfernung zum Bauvorhaben. Auch wenn laut gültiger NBauO für die Schaffung von Wohnraum kein Nachweis von Stellplätzen notwendig ist, sollte eine Parkmöglichkeit für die Nutzer des Wohnraums bedacht werden.
- Orientierung an Sanierungszielen des städtebaulichen Rahmenplans des Sanierungsgebiets „Innenstadt Mitte“
Nutzung:
- Gewerbliche Nutzung im EG
- Wohnraum in oberen Geschossen
- Flexible Grundrissgestaltung wünschenswert
Gestaltung:
- Orientierung am Gestaltungsleitfaden „Innenstadt Süd“ (2010)
- Typische Bremervörder Charakteristik aufnehmen hinsichtlich der Baumassenverteilung, der Baumassengliederung, des Maßstabs und der Proportion
- Anpassung an die Nachbarbebauung
- Stehende Fensterformate – wenn möglich – gegliedert
- Farbempfehlung Fassade: Rot/rotbraun
Erschließung/Altlasten
Die Grundstücksflächen sind im Zuge des damaligen Abrisses der Gebäude geräumt worden, eine Altlastenbefreiung ist soweit ersichtlich erfolgt. Lediglich die östliche Teilfläche mit einer Größe von ca. 187 m² wird noch als Spielplatz genutzt. Die Flächen werden im aktuellen Zustand übergeben, weshalb eine vorherige Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe zwingend erforderlich ist. Lediglich die Spielgeräte werden durch die Stadt vorher zurückgebaut.
Die vorhandene Erschließung des Flurstücks 117/6 der Flur 24 über den Rathausmarkt soll im aktuellen Zustand erhalten bleiben.
Anschlüsse für das Grundstück an die öffentliche Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation sind im westlichen Bereich von der Kirchenstraße aus vorhanden.
Weitere Informationen zum Verkaufsobjekt und Rahmenbedingungen erhalten Sie auf der Website der Stadt Bremervörde (Stadtentwicklung & Umwelt – Sanierungsgebiet „Innenstadt Mitte“) sowie bei der Stadtverwaltung unter Tel.: 04761 – 987163 oder per E-Mail unter
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 17.08.2026:
- in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Kirchenstraße 1-3“ an die
Stadt Bremervörde
Fachbereich Stadtentwicklung
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
- oder per Mail mit dem Betreff „Ausschreibung Kirchenstraße 1-3“ an folgende E-Mail-Adresse:
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Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Stadt Bremervörde keine Verpflichtung zum Verkauf besteht. Eine mögliche Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch den Rat der Stadt Bremervörde.
Downloads:
pdf Rathausmarkt Gestaltungsleitfaden Innenstadt Süd(4.24 MB)
pdf Rathausmarkt Fortschreibung Rahmenplan Innenstadt Mitte(2.75 MB)



